Rechtsprechung
BGH, 30.10.1973 - 5 ARs (Vs) 22/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Abbuchung der Kosten der Ausführung eines Strafgefangenen von dessen Eigengeldguthaben - Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung
Wird zitiert von ...
- KG, 08.01.1985 - 5 Ws 408/84 Dies wäre der Fall, wenn die durch Abbuchung vollzogene Aufrechnung der Vollzugsbehörde einen öffentlich-rechtlichen Charakter hätte, die geltend gemachte Forderung also öffentlich-rechtlichen Ursprungs wäre (vgl. BGH Beschluß vom 30. Oktober 1973 - 5 ARs (Vs) 22/73-).